Vorstände der Kirchenverwaltung St. Clemens
- Ludwig Sperrer, Pfarrer und Pfarrverbandsleiter
- Michael Tulipan, Verwaltungsleiter
Mitglieder der Kirchenverwaltung St. Clemens
- Markus Baukholt
- Peter Fackler
- Johanna Götz
- Manfred Ostendarp
- Alexander Spies (Kirchenpfleger)
- Reiner Zander
Vorstände der Kirchenverwaltung St. Vinzenz
- Ludwig Sperrer, Pfarrer und Pfarrverbandsleiter
- Michael Tulipan, Verwaltungsleiter
Mitglieder der Kirchenverwaltung St. Vinzenz
- Andreas Balog
- Andreas Beer
- Christian Dinh
- Wolfgang Fischer
- Helmut Prokscha (Kirchenpfleger)
- Peter Schleich
Was macht die Kirchenverwaltung?
Wenn in der gegenwärtigen Zeit verstärkt der Wunsch nach Mitbestimmung von Laien in der Kirche geäußert wird, von Frauen und Männern, die Verantwortung übernehmen und Kirche mitgestalten, dann sollte daran erinnert werden, dass die Kirche auf pfarrlicher Ebene seit etwa zweihundert Jahren über ein entsprechendes wirksames Gremium verfügt: Die KIRCHENVERWALTUNG
Auch wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KV“ meist im Hintergrund agieren, so sind die Ergebnisse ihrer Arbeit doch für alle sichtbar: Die Gebäude und Räume der Pfarrei werden in Stand gehalten, Baumaßnahmen fachgerecht organisiert, Gelder für wichtige Anschaffungen bereitgestellt und das nötige Personal der Pfarrei angestellt. Die Kirchenverwaltung ist das rechtliche Organ der Kirchenstiftung und vertritt damit alle Pfarreimitglieder offiziell nach außen. In der Kirchenverwaltung fallen sehr viele Entscheidungen, die das Leben in der Pfarrei maßgeblich steuern und prägen: Wo will die Pfarrei künftig investieren? Welche Mittel werden hier bereitgestellt? Welche Angebote sollen ausgebaut werden? Wo wird welches Personal benötigt?
Kirchenverwaltung – Ein Schlüsselgremium
Eine "Grundqualifikation" für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft dieses aus dem Glauben heraus mitgestalten zu wollen.
Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig.
Ihr gehören der Pfarrer als Vorstand der Kirchenverwaltung und die gewählten Mitglieder an.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu Ihren Aufgaben gehören im einzelnen u.a.
- Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
- Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
- Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen
- Trägervertretung für Kindertageseinrichtungen
- Verantwortung für den Gebäudebestand
- Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen