Die Kirchenverwaltung (KV) wirkt für viele ziemlich unbemerkt. Ihre Entscheidungen sind meist unspektakulär, trotzdem haben sie für die Pfarrei eine erhebliche Bedeutung.

Aufgaben der Kirchenverwaltung

Die Aufgaben der KV sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes bis hin zur anschließenden Überwachung des beschlossenen Budgets. Weitere Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung unserer Kirche
  • Personalangelegenheiten innerhalb der Pfarrei und unserer Kindertagesstätte
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss von durchzuführenden Baumaßnahmen
  • Entscheidung über den Verwendungszweck der freiwilligen Zuwendungen

Die Zahl der KV-Mitglieder ist von der Anzahl der Katholiken in einer Pfarrei abhängig. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt, zuletzt 2024. Zurzeit besteht unsere Kirchenverwaltung aus sechs gewählten Mitgliedern, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben, und dem Pfarrer, der gleichzeitig der Vorsitzende der KV ist. Es sind: Bruno Piechowski (Vorsitzender), Gottfried Schlicht (Kirchenpfleger), Alexandra Falter, Andreas Haderlein, Martin Lange, Thomas Manstorfer und Ute Wendling.

Kirchenverwaltung St. Theresia
Kirchenverwaltung St. Theresia
Himmel über Neuhausen
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